Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Gaststättenerlaubnis

 

Gaststätte mit Alkoholausschank anzeigen

Am 1. Mai 2012 ist das Hessische Gaststättengesetz in Kraft getreten. Seitdem ist für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank keine gaststättenrechtliche Erlaubnis (ehemals Konzession) mehr erforderlich.

 

Allerdings ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Gewerbeanmeldung für den Ausschank alkoholischer Getränke spätestens sechs Wochen vor Beginn des Gaststättengewerbes beim Gewerbeamt anzuzeigen ist.

 

Benötigte Unterlagen

Link zu Anmeldung, Gaststättengewerbe bei natürlichen Personen und Personengesellschaften (PDF)

Link zu Anmeldung, Gaststättengewerbe bei juristischen Personen (PDF)

 

Vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen

Mit Inkrafttreten des Hessischen Gaststättengesetzes ist auch die "Gestattung" für den Ausschank alkoholischer Getränke bei vorübergehendem, anlassbezogenem Gaststättengewerbe weggefallen.

 

Das neue Gesetz regelt, dass jeder, der ein vorübergehendes, anlassbezogenes Gaststättengewerbe betreiben will, dies der zuständigen Behörde anzuzeigen hat. Der Inhalt dieser Anzeige ist an gesetzliche Vorgaben gebunden. Dabei ist es unerheblich, ob der Ausschank alkoholischer Getränke vorgesehen ist oder nicht. Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Speisen oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.

 

Formular

Link zu Anzeige zum vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes (PDF)

Kontakt

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Bereich Gewerbe und Ordnung

Sandra Dreide
Telefon:06142 83-2458
Fax:06142 83-2440
E-Mail:

gewerbewesen@ruesselsheim.de

Marcus Panhans
Telefon:06142 83-2459
Fax:06142 83-2440
E-Mail:

gewerbewesen@ruesselsheim.de

 

Adresse

Ludwig-Dörfler-Allee 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr