Die Liegenschaftsverwaltung erteilt auf Antrag Gestattungen für eine temporäre Nutzung städtischer Grundstücke (zum Beispiel als Lagerfläche für Baustellen etc.), soweit es sich bei den Flächen nicht um öffentlich genutzte Grundstücke handelt. Die Nutzung solcher öffentlich genutzter Flächen (Sondernutzung) fällt in den Zuständigkeitsbereich des Tiefbauamts. Die Nutzung öffentlicher Grünflächen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Stadt- und Grünplanung.
Eine Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch wird empfohlen.
Benötigte Unterlagen
Eine Anfrage kann formlos gestellt werden. Dennoch sollte die Anfrage neben dem beabsichtigten Nutzungszweck möglichst präzise Angaben zum betreffenden Grundstück beinhalten, um die Bearbeitung zu vereinfachen. Folgende Angaben zählen dazu:
Gebühren / Kosten
Diese städtische Dienstleistung ist kostenfrei. Bei Abschluss eines Gestattungsvertrags fällt ein entsprechendes Entgelt an.
Kontakt | |
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Magistrat der Stadt Rüsselsheim | |
Fachbereich Strategische Planung und Stadtentwicklung | |
Petra Kläser | |
Telefon: | 06142 83-2221 |
Fax: | 06142 83-2034 |
E-Mail: | petra.klaeser@ruesselsheim.de |
Manuela Niepelt | |
Telefon: | 06142 83-2220 |
Fax: | 06142 83-2034 |
E-Mail: | manuela.niepelt@ruesselsheim.de |
Adresse
Marktplatz 6
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 16 bis 18 Uhr
12.09.23
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Temperatur 27.4 °C |
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Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
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Luftdruck 1005.3 hPa |
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Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain