Wer Gewinnspielgeräte aufstellen will, muss eine Erlaubnis der zuständigen Behörde einholen. Zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz unterhält.
Benötigte Unterlagen
Formular
Antrag auf Erteilung einer Aufstellerlaubnis (PDF)
Gebühren / Kosten
Die Gebühren für die Erteilung der Aufstellerlaubnis belaufen sich auf 2.000 Euro. Die weiteren Bearbeitungsgebühren für die Bestätigung des Aufstellortes betragen für jeden Aufstellort auf 300 Euro.
Kontakt | |
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Fachbereich Sicherheit und Ordnung | |
Bereich Gewerbe und Ordnung | |
Marcus Panhans | |
Telefon: | 06142 83-2459 |
Fax: | 06142 83-2440 |
E-Mail: | |
Adresse
Ludwig-Dörfler-Allee 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
12.09.23
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Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
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Luftdruck 1005.3 hPa |
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Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain