Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung ist in Paragraf 80 SGB VIII gesetzlich verankert. Sie dient dazu die Einrichtungen und Dienste der Stadt für Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu gestalten und auszubauen. Dabei soll sich der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den freien Trägern der Jugendhilfe abstimmen und die Jugendhilfeleistungen wirksam, vielfältig und inklusiv gestalten.

 

Bei Fragen und Beratungsbedarf rund um das Thema Jugendhilfeplanung helfen wir Ihnen gerne weiter.

Kontakt


Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe

Jugendhilfeplanung

Aikaterina Georgaledaki-Bauer
Telefon:

06142 83-2207

Fax:06142 83-2700
E-Mail:

kinder-undjugendhilfe@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr