Die Jugendhilfeplanung ist in Paragraf 80 SGB VIII gesetzlich verankert. Sie dient dazu die Einrichtungen und Dienste der Stadt für Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu gestalten und auszubauen. Dabei soll sich der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den freien Trägern der Jugendhilfe abstimmen und die Jugendhilfeleistungen wirksam, vielfältig und inklusiv gestalten.
Bei Fragen und Beratungsbedarf rund um das Thema Jugendhilfeplanung helfen wir Ihnen gerne weiter.
Kontakt | |
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Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe | |
Jugendhilfeplanung | |
Aikaterina Georgaledaki-Bauer | |
Telefon: | 06142 83-2207 |
Fax: | 06142 83-2700 |
E-Mail: | |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
12.09.23
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Temperatur 27.4 °C |
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Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
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Luftdruck 1005.3 hPa |
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Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain