Diese Dienstleistung bezieht sich auf folgende Flächen:
Benötigte Unterlagen
Haben Sie ein bestimmtes Kaufgesuch oder Verkaufsangebot gegenüber der Stadt Rüsselsheim, sollten Sie das betreffende Grundstück möglichst genau beschreiben. Dazu zählen beispielsweise folgende Angaben: Gemarkung, Flur, Flurstück, Lagebezeichnung (Straßenname etc.).
Im Falle eines allgemeinen Kaufgesuchs beziehungsweise bei einer allgemeinen Pachtanfrage sollten Sie angeben, wie groß das gesuchte Grundstück sein soll. Eine Information zur geplanten Nutzung ist ebenfalls hilfreich.
Formulare
Antrag auf Zuteilung eines städtischen Gartens (PDF)
Hinweis
Da es sich bei Grundstücksgeschäften in der Regel um sehr wichtige Anliegen handelt, bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch. So können wir Ihre Fragen ausführlich sowie direkt klären und Sie umfassend informieren.
Gebühren / Kosten
Diese städtische Dienstleistung ist kostenfrei. Nach Abschluss eines Pacht- oder Gestattungsvertrages fällt ein Pachtzins beziehungsweise ein Gestattungsentgelt an.
Bei Beurkundung eines Kauf- oder Tauschvertrags fallen neben dem Kaufpreis unter anderem Notar- und Gerichtskosten sowie Grunderwerbssteuer an. Hierzu ist außerdem eine Zustimmung städtischer Gremien erforderlich.
Kontakt | |
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Magistrat der Stadt Rüsselsheim | |
Fachbereich Stadtentwicklung und Strategische Planung | |
Petra Kläser | |
Telefon: | 06142 83-2221 |
Fax: | 06142 83-2034 |
E-Mail: | petra.klaeser@ruesselsheim.de |
Manuela Niepelt | |
Telefon: | 06142 83-2220 |
Fax: | 06142 83-2034 |
E-Mail: | manuela.niepelt@ruesselsheim.de |
Adresse
Marktplatz 6
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 9 bis 12 Uhr
Donnerstag: 16 bis 18 Uhr
30.05.23
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Temperatur 23.5 °C |
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Wind Ø 0.0 Km/h aus N |
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Luftdruck 1017.9 hPa |
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Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain