Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder eine Demonstration veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe anmelden. Dabei ist mit Bekanntgabe die Einladung von Teilnehmern oder der Aufruf mit unterschiedlichen Medien zu verstehen.
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber nachstehende Informationen beinhalten:
Wenn erforderlich, werden im Vorfeld mit der Veranstalterin beziehungsweise dem Veranstalter Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Kontakt | |
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Fachbereich Sicherheit und Ordnung | |
Bereich Sicherheit und Stadtpolizei | |
Andreas Lanzrath | |
Telefon: | 06142 83-2452 |
Fax: | 06142 83-2440 |
E-Mail: | ordnungsamt@ruesselsheim.de |
Adresse
Ludwig-Dörfler-Allee 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
12.09.23
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Temperatur 27.4 °C |
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Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
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Luftdruck 1005.3 hPa |
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Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain