Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit vorhandener oder drohender seelischen, geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es Maßnahmen zu koordinieren und zu finanzieren, die eine vorhandene oder drohende Behinderung, wie auch deren Folgen zu beseitigen oder zumindest zu mildern. Die Eingliederungshilfe verfolgt die Ziele, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, zur vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beizutragen und zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensplanung zu befähigen. Betroffene Familien beraten und unterstützen wir sehr gerne auf ihrem Weg der Eingliederung.
Einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben Menschen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung und Behinderung für einen Zeitraum von mehr als sechs Monate wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben (wesentliche Behinderung) eingeschränkt sind oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Eingliederungshilfe wird nur gewährt, wenn kein vorrangig verpflichteter Träger (zum Beispiel Rentenversicherung, Krankenversicherung) Hilfe leistet.
Die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe ist geteilt:
1. Der Bereich Pädagogische Eingliederungshilfe im Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Rüsselsheim am Main ist zuständig für alle Rüsselsheimer Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen bis zur Beendigung ihrer Schulausbildung an allgemeinbildenden oder Förderschulen – unabhängig von der jeweiligen Behinderungsart und gewährt Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe. Der Bereich entscheidet über Kostenübernahmeanträge und bietet Sorge- und Erziehungsberechtigten, junge Menschen kompetente Unterstützung zu allen Themen rund um das Thema Inklusion und Eingliederungshilfe.
2. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe nach der Schulausbildung sowie für Leistungen der Eingliederungshilfe im Rentenalter, wenn vor Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze bereits Leistungen über den LWV gewährt wurden, sofern keine Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate vorliegt.
Weitere Informationen Internetseite: Landeswohlfahrtsverband Hessen
3. Rüsselsheimer Senioren, die erstmals einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen, erhalten kompetente Beratung über die Beratungsstelle für ältere und behinderte Menschen innerhalb des Fachbereichs Soziales und Gesundheit.
Weitere Informationen Beratungsstelle für ältere und behinderte Menschen
Adresse
Marktplatz 4 (Postanschrift)
65428 Rüsselsheim am Main
Mainstraße 7 (Besucheranschrift)
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 16 bis 18 Uhr
Kontakt | |
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Fax: | 06142 83-2700 |
E-Mail: | |
Bereichsleitung | |
Sabine Frick | |
Telefon: | 06142 83-2926 |
Pädagogische Eingliederungshilfe - Fachkoordination | |
Shiwa Shams | |
Telefon: | 06142 83-2078 |
Pädagogische Eingliederungshilfe - Bezirk I (Innenstadt, Berliner Viertel, Ramsee, Eichgrund) | |
Telefon: | 06142 83-2005 |
06142 83-2007 | |
06142 83-2668 | |
Pädagogische Eingliederungshilfe - Bezirk II (Bauschheim, Böllensee-Siedlung, Friedrich-Ebert-Siedlung, Hasengrund, Haßloch-Nord, Horlache) | |
Telefon: | 06142 83-1889 |
06142 83-1898 | |
06142 83-2032 | |
06142 83-2078 | |
06142 83-2889 | |
Pädagogische Eingliederungshilfe - Bezirk III (Alt-Haßloch, Dicker Busch I und II, Königstädten) | |
Telefon: | 06142 83-2409 |
06142 83-2660 | |
06142 83-2989 | |
06142 83-2921 | |
12.09.23
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