Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis.
Dabei handelt es sich insbesondere um:
Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird.
Benötigte Unterlagen
Kontakt | |
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Fachbereich Sicherheit und Ordnung | |
Bereich Gewerbe, Ordnung und Straßenverkehr | |
Birgit Kirchmeier | |
Telefon: | 06142 83-2407 |
Fax: | 06142 83-2440 |
E-Mail: | |
Marco Heil | |
Telefon: | 06142 83-2467 |
Fax: | 06142 83-2440 |
E-Mail: | |
Adresse
Ludwig-Dörfler-Allee 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
01.06.23
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Temperatur 15.3 °C |
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Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
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Luftdruck 1015.9 hPa |
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Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain