Veranstaltungen: Erlaubnisse und Ausnahmen gemäß Straßenverkehrsordnung
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis.
Dabei handelt es sich insbesondere um:
- Motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen
- Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren mit mehr als 100 Teilnehmern, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern mit mehr als 500 Teilnehmern oder auf klassifizierten Straßen.
- Umzüge
- Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte
Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird.
Benötigte Unterlagen
- Schriftlicher Antrag mit Angaben über Teilnehmerzahl, Zeitplan und so weiter
- Schriftliche Bestätigung des Veranstalters, dass er Kenntnis darüber hat, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des Paragraf 8 Bundesfernstraßengesetz beziehungsweise der Paragrafen 16 und 17 des Hessischen Straßengesetzes darstellt. In der Erklärung ist insbesondere die Kenntnis über die straßenrechtlichen Erstattungsansprüche zu bestätigen, wonach der Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen hat, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
- Streckenplan
- Versicherungsnachweise
- Gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen.
Kontakt |
---|
|
Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Bereich Gewerbe, Ordnung und Straßenverkehr |
Birgit Kirchmeier |
Telefon: | 06142 83-2407 |
Fax: | 06142 83-2440 |
E-Mail: | stvo@ruesselsheim.de |
| |
Marco Heil |
Telefon: | 06142 83-2467 |
Fax: | 06142 83-2440 |
E-Mail: | stvo@ruesselsheim.de |
| |
Adresse
Ludwig-Dörfler-Allee 4
65428 Rüsselsheim am Main
Adresse im Stadtplan anzeigen
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr