Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

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Veranstaltungen: Erlaubnisse und Ausnahmen gemäß Straßenverkehrsordnung

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis.

 

Dabei handelt es sich insbesondere um:

  • Motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen
  • Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren mit mehr als 100 Teilnehmern, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern mit mehr als 500 Teilnehmern oder auf klassifizierten Straßen.
  • Umzüge
  • Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte

 

Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird.

 

Benötigte Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag mit Angaben über Teilnehmerzahl, Zeitplan und so weiter
  • Schriftliche Bestätigung des Veranstalters, dass er Kenntnis darüber hat, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des Paragraf 8 Bundesfernstraßengesetz beziehungsweise der Paragrafen 16 und 17 des Hessischen Straßengesetzes darstellt. In der Erklärung ist insbesondere die Kenntnis über die straßenrechtlichen Erstattungsansprüche zu bestätigen, wonach der Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen hat, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
  • Streckenplan
  • Versicherungsnachweise
  • Gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen.

Kontakt

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Bereich Gewerbe, Ordnung und Straßenverkehr

Birgit Kirchmeier

Telefon:06142 83-2407
Fax:06142 83-2440
E-Mail:

stvo@ruesselsheim.de

Marco Heil
Telefon:06142 83-2467
Fax:06142 83-2440
E-Mail:

stvo@ruesselsheim.de

 

Adresse

Ludwig-Dörfler-Allee 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr