Die Vollstreckungsbehörde des Magistrats der Stadt Rüsselsheim ist bei der Stadtkasse angesiedelt.
Die Vollstreckungsbehörde ist nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz für die Einziehung rückständiger Forderung zuständig. Sie ist nicht nur für die Beitreibung eigener Forderung zuständig, sondern auch für Forderungen externer Gläubiger des öffentlichen Rechts. Dazu zählen beispielsweise andere Städte, Gemeinden, Landkreise oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ). Die Vollstreckungsbehörde ist hierfür zuständig, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner den Wohnsitz in Rüsselsheim hat.
Zur Durchsetzung der Forderungen stehen der Behörde verschiedene Zwangsmittel zur Verfügung. Häufig angewendete Zwangsmittel sind unter anderem die Konten-, Lohn- oder Gehaltspfändung.
Darüber hinaus ist die Vollstreckungsbehörde auch verpflichtet, Ihre Forderungen in Insolvenz- und Zwangsversteigerungsverfahren anzumelden.
Kontakt | |
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Magistrat der Stadt Rüsselsheim | |
Stadtkasse | |
Dagmar Strehle | |
Telefon: | 06142 83-2577 |
Fax: | 06142 83-2353 |
E-Mail: | |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
23.03.23
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