Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

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Werbeanlagen

Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden in der Regel die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.

 

Keiner Baugenehmigung bedürfen unter anderem Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu einem Quadratmeter oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.

 

Benötigte Unterlagen

Gemäß Bauvorlagenerlass vom 07.07.2018.

Link zu Internetseite: Vordruck BAB 01 des Hessischen Wirtschaftsministeriums

 

Gebühren / Kosten

Gemäß Gebührensatzung der Stadt Rüsselsheim vom 27.06.2019 und Verwaltungskostenverzeichnis Nummer 632 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19. November 2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 484, 2013 Seite 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Januar 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 98).

 

Weitere Informationen

Link zu Werbeanlagensatzung (PDF)

Link zu Internetseite: Hessisches Wirtschaftsministerium

Kontakt

Bauaufsicht

Telefon:06142 83-2262
06142 83-2572
Fax:06142 83-2265
E-Mail:

bauaufsicht@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr

Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche einen Termin.