Die Bauaufsichtsbehörde nimmt Aufgaben (außer der Hilfe bei der Wohnungsbeschaffung) nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz wahr. Sie hat Missstände zu überprüfen, die sich u.a. aus fehlender Instandhaltung vermieteter Wohnungen ergeben können. Hierbei ist auf die Beseitigung untragbarer Wohnungsverhältnisse hinzuwirken und die Einhaltung von Mindestwohnflächen zu überwachen. Ziel der Maßnahme ist es, Wohnungen den Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse anzupassen. Für die Einleitung eines Verfahrens nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz ist das Formular "Antrag auf Wohnungsbesichtigung" zu verwenden.
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Wohnungsbesichtigung (PDF)
Gebühren / Kosten
keine
Weitere Informationen
Hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz (PDF)
Kontakt | |
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Bauaufsicht | |
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06142 83-2579 | |
Fax: | 06142 83-2265 |
E-Mail: | |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Beratungsgespräche bitte nur nach Terminvereinbarung.
12.09.23
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