Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Wohnungsaufsicht

Die Bauaufsichtsbehörde nimmt Aufgaben (außer der Hilfe bei der Wohnungsbeschaffung) nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz wahr. Sie hat Missstände zu überprüfen, die sich u.a. aus fehlender Instandhaltung vermieteter Wohnungen ergeben können. Hierbei  ist auf die Beseitigung untragbarer Wohnungsverhältnisse hinzuwirken und die Einhaltung von Mindestwohnflächen zu überwachen. Ziel der Maßnahme ist es, Wohnungen den Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse anzupassen. Für die Einleitung eines Verfahrens nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz ist das Formular "Antrag auf Wohnungsbesichtigung" zu verwenden.

 

Benötigte Unterlagen

Link zu Antrag auf Wohnungsbesichtigung (PDF)

 

Gebühren / Kosten

keine

 

Weitere Informationen

Link zu Hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz (PDF)

Kontakt

Bauaufsicht

Telefon:

06142 83-2323

06142 83-2579
Fax:06142 83-2265
E-Mail:

bauaufsicht@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr

 

Um Bearbeitungs- und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns dazu bitte zunächst telefonisch.