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Ehrungen des Landes Hessen

Hinweise zu den verschiedenen Ehrungen des Landes Hessen und den erforderlichen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den weiteren Informationen oder wenden Sie sich an die unten genannte Kontaktadresse. 


Ehrenbrief des Landes Hessen

Der Ehrenbrief wird für besonderes ehrenamtliches Engagement im Bereich der demokratischen, sozialen oder kulturellen Gestaltung der Gesellschaft verliehen. Er wurde im Jahr 1973 vom damaligen Ministerpräsidenten Albert Oswald gestiftet.

 

Der Ministerpräsident des Landes Hessen hat die Landräte und Oberbürgermeister ermächtigt, über die Verleihung eigenständig zu entscheiden.

 

Weitere Informationen

Link zu Internetseite: Hessische Staatskanzlei

 

 

Hessischer Verdienstorden

Der Hessische Verdienstorden wird zur Würdigung hervorragender Verdienste um das Land Hessen und seine Bevölkerung vom Hessischen Ministerpräsidenten an Frauen und Männer unabhängig von Wohnsitz und Staatsangehörigkeit in zwei Stufen, als Verdienstorden und als Verdienstorden am Bande, verliehen.

 

Weitere Informationen

Link zu Internetseite: Hessische Staatskanzlei

 

 

Georg August Zinn-Medaille

Die 1993 vom damaligen Ministerpräsidenten Hans Eichel gestiftete und 1997 erstmalig ausgegebene Georg-August-Zinn-Medaille wird für herausragende Verdienste und sehr großes Engagement zur Förderung des Gemeinwohls in Hessen verliehen. Mit ihr können sowohl Personen als auch Institutionen ausgezeichnet werden, die sich in besonderer Weise um die Förderung öffentlicher Belange, insbesondere um Kultur, Kunst, Wissenschaft, Bildung, Umwelt, Soziales oder den Sport verdient gemacht haben.

 

Weitere Informationen

Link zu Internetseite: Hessische Staatskanzlei

 

 

Hessische Medaille für Zivilcourage
Grundsätzlich kann jeder Bürger und jede Bürgerin einen anderen Bürger oder eine andere Bürgerin für die staatliche Anerkennung einer Rettungstat vorschlagen, unabhängig davon, ob die betreffenden Personen ihren Wohnsitz in Hessen haben.

 

Weitere Informationen

Link zu Internetseite: Hessische Staatskanzlei



Hessische Rettungsmedaille und öffentliche Belobigung

Rettet eine Bürgerin oder ein Bürger einer anderen Person das Leben oder wendet eine erhebliche, drohende Gefahr für die Allgemeinheit ab und bringt hierbei das eigene Leben in Gefahr, kann sie oder er hierfür mit der Hessischen Rettungsmedaille ausgezeichnet werden. Bestand für die Retterin oder den Retter keine Lebensgefahr, erfolgt eine Öffentliche Belobigung in Form einer Urkunde.

 

Weitere Informationen

Link zu Internetseite: Hessische Staatskanzlei



Pflegemedaille des Landes Hessen

Die Pflegemedaille des Landes Hessen wurde vom ehemaligen Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch gestiftet und 2004 zum ersten Mal verliehen. Das Land Hessen will damit Dank und Anerkennung für herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Pflege zum Ausdruck bringen. Mit der Auszeichnung soll das ehrenamtliche, insbesondere soziale Engagement, die Nächstenliebe und ihre Beispielhaftigkeit mit der weitreichenden Auswirkung auf das soziale Leben gestärkt werden.

 

Weitere Informationen

Link zu Internetseite: Hessisches Sozialministerium



Wilhelm-Leuschner-Medaille

Die Wilhelm-Leuschner-Medaille ist die höchste Auszeichnung des Landes Hessen.
Herr Hessische Ministerpräsident zeichnet damit Persönlichkeiten aus, die sich aus dem Geist Wilhelm-Leuschners hervorragende Verdienste um die demokratische Gesellschaft und ihre Einrichtungen erworben und sich in außergewöhnlicher Weise für Freiheit, Demokratie und soziale Gerechtigkeit eingesetzt haben.

 

Weitere Informationen

Link zu Internetseite: Hessische Staatskanzlei

 

 

Wichtiger Hinweis

Der Vorschlag auf Würdigung besonderer Verdienste ist an die Hessische Staatskanzlei oder an den Oberbürgermeister der Stadt Rüsselsheim zu richten.

Kontakt

Fachbereich Zentrales

Protokoll, Ehrungen

N.N.
Telefon:

06142 83-2256

Fax:06142 83-2087
Sabrina Rosca
Telefon:06142 83-2247
Fax:06142 83-2087
E-Mail:

protokoll@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 16 bis 18 Uhr

Um eine Terminvereinbarung wird gebeten.