Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Europawahl am 9. Juni 2024


Allgemeine Informationen

 

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland Sonntag, den 9. Juni 2024 bestimmt.


In der Bundesrepublik Deutschland findet die Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts statt. Die Wählerinnen und Wähler haben je eine Stimme.


Das Alter für die Wahlberechtigung zur Europawahl ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.


Ausführliche Informationen zur Europawahl sind im Internet abrufbar:

 

Link zu Musterwahlzettel (PDF)
Link zu Link zur Bundeswahlleitung
Link zu Link zur Landeswahlleitung

 

 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes,

 

  • die am Wahltage das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

 

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

In der Bundesrepublik Deutschland wohnende Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können an der Wahl zum Europäischen Parlament, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland, teilnehmen. Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Um in Deutschland an der Wahl teilnehmen zu können, müssen sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Falls bei einer vorangegangenen Europawahl bereits ein Antrag auf Aufnahme in ein Wählerverzeichnis in Deutschland gestellt wurde, ist kein erneuter Antrag erforderlich. In diesem Fall erfolgt die Aufnahme von Amts wegen.

 

Informationen und Formulare
Link zuLink zur Bundeswahlleitung
Link zuLink zu weitere Informationen zur Wahlteilnahme (in allen Amtssprachen der EU)

Auslandsdeutsche

Deutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind müssen vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Zuständig ist die Gemeinde, in der sie in Deutschland zuletzt gemeldet waren.


Informationen und Formulare
Link zuLink zur Bundeswahlleitung

Fristen und Termine

 

09.06.2008Letzter Geburtstermin für die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)
09.03.2024Beginn der maßgebenden Zeitspanne für das Innehaben einer Wohnung oder den gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – 3-Monats-Frist
28.04.2024Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
29.04.2024Frühester Tag zur Ausgabe von Wahlscheinen – Briefwahl
19.05.2024Letzter Tag
  • für die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
  • Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte, die nur auf Antrag eingetragen werden (Deutsche im Ausland)
  • Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Unionsbürgern
  • Stellung eines Antrags von Unionsbürgern, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden
20.05.2024
bis 24.05.2024
Bereithaltung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme/Einspruchsfrist
07.06.2024Letzter Tag für Wahlscheinanträge bis 18 Uhr – Briefwahl
09.06.2024Wahltag – 8 bis 18 Uhr

bis 15 Uhr
- Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder glaubhafter Versicherung des Nichterhalts.

bis 18 Uhr – spätester Zeitpunkt, bis zu dem Wahlbriefe beim Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main eingegangen sein müssen

Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigung

Von Amts wegen werden in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 28.04.2024 bei der Meldebehörde gemeldet und am Wahltag wahlberechtigt sind. Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnsitzen im Sinne des Melderechts gilt der Ort des Hauptwohnsitzes als Wohnung.

Wahlberechtigte werden spätestens am 19.05.2024 mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis informiert.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, aber glauben wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Repräsentative Wahlstatistik

Im Wahlbezirk 26 – Otto-Hahn-Schule und im Briefwahlbezirk 90001 wird bei der Europawahl eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Die Wahlberechtigten bzw. Briefwählerinnen und Briefwähler erhalten in diesen ausgewählten Bezirken ausschließlich Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdrucken nach Altersgruppen und Geschlecht.

 

Weitere Informationen

 

Ausführliche Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik können Sie im Internet bei der Bundeswahlleiterin  abrufen.

 

Rechtsgrundlage für die Durchführung ist das Wahlstatistikgesetz

Wahllokale und Wahlbezirke

Mit der Wahllokalsuche können Sie sich die Anschrift bzw. den Ort Ihres Wahllokales anzeigen lassen.
Durch Eingabe Ihrer Anschrift können Sie ermitteln, welchem Wahlbezirk diese zugeordnet ist.

 

Folgen Sie dem Link Wahllokalsuche und klicken dort auf den Button "Wo ist mein Wahllokal?"


Alle Wahllokale sind barrierefrei erreichbar.

Link zu Straßenliste sortiert nach Wahlbezirk (PDF)
Link zu Straßenliste alphabetisch sortiert (PDF)
 

Briefwahl

Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an Personen versandt, die im Wählerverzeichnis der Stadt Rüsselsheim am Main eingetragen sind. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

 

Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen ca. eine Woche in Anspruch nehmen kann. Da es aufgrund mehrerer Feiertage im Mai zu Verzögerungen bei der Versendung/Zustellung der Briefwahlunterlagen kommen kann, ist es ratsam, die Unterlagen so frühzeitig wie möglich zu beantragen.

Sollten Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich telefonisch mit dem Wahlamt in Verbindung (siehe Kontaktdaten).

 

Briefwahlbeantragung online

Ab Montag, 29.04.2024 können Sie den nachfolgenden Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen nutzen:


Link zuLink zum Online-Antrag (gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung)

 

Briefwahlbeantragung schriftlich

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis zum 19.05.2024 zugestellt wird, ist ein Briefwahlantrag abgedruckt.


Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden ihn unterschrieben per E-Mail, Fax oder per Post an das Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main.


Bei der formlosen Beantragung sind folgende Angaben zwingend erforderlich:

 

  • Familiennamen, Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort)

 

Es besteht zudem die Möglichkeit, persönlich die Unterlagen abzuholen und/oder vor Ort zu wählen. Hierfür richtet die Stadt Rüsselsheim am Main ab 29.04.2024 ein Briefwahllokal im Wahlbüro, Frankfurter Straße 9, 65428 Rüsselsheim am Main ein.

Die Antragsfrist für die Briefwahl endet am Freitag, 07.06.2024 um 18 Uhr.

Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten von bis zu einer Woche und beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen frühzeitig.

Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main vorliegen. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

Ihren Wahlbrief können Sie auch zu den Öffnungszeiten im Wahlbüro, Frankfurter Straße 9 abgeben oder in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses, Marktplatz 4 einwerfen. Zusätzlich steht ein barrierefreier Briefkasten auf der Rückseite des Rathauses zur Verfügung.




Wahltag

Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Ihr Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung ersichtlich. Wenn Sie im Wahllokal wählen möchten, legen Sie dort bitte Ihre Wahlbenachrichtigung vor und halten ein Ausweisdokument bereit.

Bis 15 Uhr besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder glaubhafter Versicherung des Nichterhalts der Briefwahlunterlagen

Bis spätestens 18 Uhr müssen die Wahlbriefe im Wahlamt eingegangen sein. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, sich aktiv an unserer Demokratie zu beteiligen. Und nur mit dieser Unterstützung können Wahlen durchgeführt werden.

Welche Aufgaben haben die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer?

Im allgemeinen Wahlbezirk begleiten die Wahlvorstände tagsüber den Ablauf der Wahlhandlung im Wahllokal. Die Ergebnisfeststellung im Wahlbezirk erfolgt am Wahlabend.


Im Briefwahlbezirk werden von den Briefwahlvorständen am Nachmittag des Wahltages die Wahlbriefe zugelassen.

Wie lange dauert der Arbeitseinsatz?

Die Tätigkeit erfolgt im allgemeinen Wahlbezirk im Schichtdienst (vormittags/nachmittags).
Zur Ermittlung des Ergebnisses im Wahlbezirk müssen am Wahlabend alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Im Briefwahlbezirk treffen sich die Mitglieder am Nachmittag ab ca. 15 Uhr zur Zulassung der Wahlbriefe. Nach Ende der Wahlzeit um 18 Uhr beginnt die Ermittlung der vorläufigen Ergebnisse.

Welche Entschädigung erhalten ehrenamtlich Tätige für ihre Mitarbeit?

Als Aufwandsentschädigung wird ein Erfrischungsgeld gewährt, das nach dem Wahltag ausgezahlt wird. Je nach Einsatz beläuft sich die Entschädigung auf 35 bis 50 Euro.

Wie werden die Mitglieder der Wahlvorstände über ihren Einsatz informiert?

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten rechtzeitig ein formales Berufungsschreiben mit allen wichtigen Informationen zu ihrem Einsatz und ihrer Tätigkeit.

Wir freuen uns, wenn Sie sich freiwillig zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand bei uns melden.
Interessentinnen und Interessenten können sich online anmelden

 

Link zu Online-Anmeldung

 

oder sich telefonisch bei unserem Wahlamt melden.

Weitere Informationen finden sich hier:

 

Link zu Glossar Wahlhelfer


Kontakt

Fachbereich Bürgerservice und Wahlen
Wahlamt
Telefon:06142 83-2418
06142 83-2419
Fax:06142 83-2083
E-Mail:

wahlamt@ruesselsheim.de

 

Das Wahlamt befindet sich in der Frankfurter Straße 9.