08.10.2005 | Letzter Geburtstermin für die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht) und die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) |
31.07.2023 | Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen – 18 Uhr |
27.08.2023 | Spätester Zuzug für das aktive Wahlrecht – 6 Wochen Frist
Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis |
28.08.2023 | Frühester Tag zur Ausgabe von Wahlscheinen – Briefwahl |
17.09.2023 | Letzter Tag zur Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis und spätester Termin für Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis. |
18.09.2023 bis 22.09.2023 | Bereithaltung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme/Einspruchsfrist |
06.10.2023 | Letzter Tag für Wahlscheinanträge bis 13 Uhr |
08.10.2023 | Wahltag – 8 bis 18 Uhr bis 15 Uhr - Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder glaubhafter Versicherung des Nichterhalts. bis 18 Uhr – spätester Zeitpunkt, bis zu dem Wahlbriefe beim Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main eingegangen sein müssen |
Allgemeine Informationen
Am 8. Oktober 2023 findet die Wahl zum 21. Hessischen Landtag statt.
Der Hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, die nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt werden; d.h. 55 Abgeordnete werden im Wahlkreis und 55 Abgeordnete aus Landeslisten gewählt. Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme – der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl – kombiniert werden.
Daher haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, eine "Wahlkreisstimme" für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine "Landesstimme" für die Wahl einer Landesliste. Es besteht keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben.
Wird nur die Wahlkreisstimme oder nur die Landesstimme abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig. Nach dem Landesstimmergebnis richtet sich die Zahl der Sitze, die auf die Parteien und Wählergruppen im Land insgesamt entfällt. Die Listen sind starr, die Wählerinnen und Wähler können die von den Parteien festgelegte Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber nicht beeinflussen.
Bei der Sitzverteilung werden nur solche Landeslisten berücksichtigt, die mindestens
5 % der abgegebenen gültigen Landesstimmen erhalten haben (Sperrklausel).
Die Stadt Rüsselsheim am Main ist dem Wahlkreis 47 – Groß-Gerau I zugehörig.
Wahlberechtigt zur Landtagswahl sind
Wählbar zur Landtagswahl sind
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Von Amts wegen werden in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 27. August 2023 bei der Meldebehörde gemeldet und am Wahltag wahlberechtigt sind.
Wahlberechtigte werden spätestens am 17. September 2023 mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis informiert.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Das Wählerverzeichnis wird im Zeitraum 18. bis 22. September 2023 zur Einsichtnahme bereitgehalten. Sollten Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sein, aber glauben wahlberechtigt zu sein, besteht die Möglichkeit, die Eintragung ergänzen zu lassen. Auch falsche oder unvollständige Angaben im Wählerverzeichnis können berichtigt werden.
Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Ihr Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung ersichtlich. Wenn Sie im Wahllokal wählen möchten, legen Sie dort bitte Ihre Wahlbenachrichtigung vor und halten ein Ausweisdokument bereit.
Bis 15 Uhr besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder glaubhafter Versicherung des Nichterhalts der Briefwahlunterlagen
Bis spätestens 18 Uhr müssen die Wahlbriefe der Briefwähler im Wahlamt eingegangen sein. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an Personen versandt, die im Wählerverzeichnis der Stadt Rüsselsheim am Main eingetragen sind.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu
beantragen. Die Antragsfrist für die Briefwahl (Eingang des Antrags oder persönliche
Beantragung im Briefwahllokal) endet am Freitag, 06.10.2023 um 13 Uhr. Verlorene und nicht rechtzeitig zugestellte Wahlscheine können nicht ersetzt werden. Die Wählerin bzw. der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.
Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten und beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen frühzeitig.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Es besteht zudem die Möglichkeit, persönlich die Unterlagen abzuholen und/oder vor Ort zu wählen. Hierfür richtet die Stadt Rüsselsheim am Main ab 28. August 2023 ein Briefwahllokal im Wahlbüro, Frankfurter Straße 9, 65428 Rüsselsheim am Main ein.
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main vorliegen. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
Ihren Wahlbrief können Sie auch zu den Öffnungszeiten im Wahlbüro, Frankfurter Straße 9 abgeben oder in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses, Marktplatz 4 einwerfen.
Ab Montag, 28.08.2023 können Sie den nachfolgenden Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen nutzen: Link zum Online-Antrag
Beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig und beachten Sie die Postlaufzeiten für die Zusendung Ihrer Unterlagen.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main vorliegen. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
Ihren Wahlbrief können Sie auch zu den Öffnungszeiten im Wahlbüro, Frankfurter Straße 9 abgeben oder in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses, Marktplatz 4 einwerfen.
Bei der formlosen Beantragung sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
Für eventuelle Rückfragen bitten wir um Angabe Ihrer Telefonnummer. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Anschrift gesandt werden sollen, muss diese Anschrift zusätzlich angegeben werden.
Briefwahlantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis zum 17.09.2023 zugestellt wird, ist ein Briefwahlantrag abgedruckt.
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden ihn unterschrieben per E-Mail, Fax oder per Post an das Wahlamt der Stadt Rüsselsheim am Main.
Als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben Sie als Wahlberechtigte die Möglichkeit, sich aktiv an unserer Demokratie zu beteiligen. Und nur mit dieser Unterstützung können Wahlen durchgeführt werden.
Die Landtagswahl in Hessen findet am 8. Oktober 2023 statt.
Nachfolgende Informationen geben Ihnen einen Einblick in die Arbeit unserer Wahlvorstände.
Wer kann ehrenamtlich in einem Wahlvorstand mitarbeiten?
Alle, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens 6 Wochen ihre Hauptwohnung in Hessen haben. Nach Möglichkeit sollen die Wahlvorstände aus dem Kreis der Wahlberechtigten der Gemeinde berufen werden. Bei der Tätigkeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme jede und jeder Wahlberechtigte verpflichtet werden kann.
Welche Aufgaben haben die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer?
Im allgemeinen Wahlbezirk begleiten die Wahlvorstände tagsüber den Ablauf der Wahlhandlung im Wahllokal. Die Ergebnisfeststellung im Wahlbezirk erfolgt am Wahlabend.
Im Briefwahlbezirk werden von den Briefwahlvorständen am Nachmittag des Wahltages die Wahlbriefe zugelassen.
Wie lange dauert der Arbeitseinsatz?
Die Tätigkeit erfolgt im allgemeinen Wahlbezirk im Schichtdienst (vormittags/nachmittags).
Zur Ermittlung des Ergebnisses im Wahlbezirk müssen am Wahlabend alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Im Briefwahlbezirk treffen sich die Mitglieder am Nachmittag ab ca. 15 Uhr zur Zulassung der Wahlbriefe. Nach Ende der Wahlzeit um 18 Uhr beginnt die Ermittlung der vorläufigen Ergebnisse. Die Tätigkeit am Abend kann einige Stunden Zeit in Anspruch nehmen.
Welche Entschädigung erhalten ehrenamtlich Tätige für ihre Mitarbeit?
Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie ein sogenanntes Erfrischungsgeld, das Ihnen nach dem Wahltag per Banküberweisung ausgezahlt wird. Je nachdem, wie Sie eingesetzt werden, beläuft sich die Entschädigung auf 35 bis 50 Euro.
Wie werden die Mitglieder der Wahlvorstände über ihren Einsatz informiert?
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten rechtzeitig ein formales Berufungsschreiben mit allen wichtigen Informationen zu ihrem Einsatz und ihrer Tätigkeit.
Wir freuen uns, wenn Sie sich freiwillig zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand bei uns melden.
Bitte verwenden Sie hierzu unser Online-Formular oder melden Sie sich telefonisch bei unserem Wahlamt unter 06142 83-2418/ -2419 oder per E-Mail an wahlamt@ruesselsheim.de .
Das Wahllokal 36 in der Otto-Hahn-Schule wurde für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Unter Wahrung des Wahlgeheimnisses finden hier statistische Erhebungen statt. Wahlberechtigte dieses Wahlbezirks erhalten ausschließlich Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdrucken nach Altersgruppen und Geschlecht. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet.
Informationen können auf der Internetseite des Hessischen Statistischen Landesamtes eingesehen werden.
Link Internetseite des Hessischen Statistischen Landesamtes
Der Ablauf der Wahl zum 21. Hessischen Landtag ist in verschiedenen Rechtsgrundlagen geregelt: Landtagswahlgesetz (LWG)
Landeswahlordnung (LWO)
Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 21. Hessischen Landtag am 8. Oktober 2023 (PDF)
Einteilung der Wahlbezirke (PDF)
Ausführliche Informationen zur Landtagswahl sind auf der Homepage des Landeswahlleiters unter https://wahlen.hessen.de/landtagswahlen abrufbar
Kontakt | |
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Fachbereich Bürgerservice und Wahlen | |
Wahlamt | |
Telefon: | 06142 83-2418 |
06142 83-2419 | |
Fax: | 06142 83-2083 |
E-Mail: | |
Das Wahlamt befindet sich in der Frankfurter Straße 9.
Öffnungszeiten des Briefwahllokals im Wahlbüro ab 28. August 2023:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr
12.09.23
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Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain